Aufgrund meiner Qualifikation auf der Grundlage des §53c SGB XI + Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft können die Kosten für
Betreuungsleistungen von den Pflegekassen übernommen werden.
Ihre Wünsche und liebevolle Pflege stehen bei mir im Mittelpunkt.
Ich bin für Sie da, wann immer Sie mich brauchen.
Gerne berate ich Sie kostenlos und unverbindlich.